Porno-Streit vor GerichtDarf die Medienaufsicht Pornhub verbieten?

Die deutsche Medienaufsicht will nicht, dass Menschen einfach so auf Pornhub gehen können. Weil Pornhub keine Ausweise kontrollieren will, sollten Provider die Seite sperren. Die Beteiligten wehren sich nun vor Gericht – mit überraschendem Rückenwind aus Brüssel.

Illustration im Bauhaus-Stil. Zwei Figuren umschlingen sich eng. Sieht aus, als hätten sie sich sehr lieb.
Dieses Bild ist so abstrakt – wer kann da schon sagen, was die beiden Figuren genau miteinander machen? – Public Domain DALL-E-3

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf soll über die Zukunft von Online-Pornos in Deutschland entscheiden. Drohen Pornoseiten künftig flächendeckende Ausweiskontrollen oder Netzsperren? In mehreren Verfahren wollen Vertreter*innen von Medienaufsicht, Internet-Providern und Pornobranche geklärt wissen, was im Namen des Jugendschutzes passieren muss und was nicht.

Hintergrund ist das inzwischen jahrelange Vorgehen der deutschen Medienaufsicht gegen Pornoseiten. Als zuständig betrachtet sich die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM). Unter Berufung auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verlangt sie, dass Pornoseiten das Alter aller Besucher*innen peinlich genau kontrollieren – etwa per Ausweis oder biometrischem Gesichtsscan. Andernfalls drohen Netzsperren.

Die Betreiber*innen der weltgrößten Pornoseiten sind davon nicht begeistert. Ihre Angebote gehören zu den meistbesuchten Websites der Welt. Sie wollen ihre Millionen Besucher*innen nicht mit Ausweiskontrollen gängeln.

Im Fall von zwei Pornoseiten hat der Konflikt nun eine neue Eskalationsstufe erreicht. Es geht um Pornhub und YouPorn, beides Angebote von Aylo, einem der größten Porno-Imperien der Welt. Weil die Seiten die rigorosen Alterskontrollen verweigern, hatte die Medienaufsicht bereits ab Ende 2023 bei Deutschlands größten Internet-Providern Netzsperren verlangt. Das nennt man Sperrverfügung. Betroffene Provider sollten dann ihren Kund*innen den Zugang zu den Seiten erschweren.

Pornhub trotz Sperre erreichbar

Wie Vodafone, Telekom, 1&1 und PYÜR auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigen, wurden diese Netzsperren auch umgesetzt. Die meisten Porno-Fans dürften davon jedoch wenig mitbekommen haben, denn die betroffenen Pornoseiten haben schlicht ihre Domain geändert. So ist Pornhub derzeit unter „de.pornhub.org“ erreichbar; die angeordnete Sperre bezog sich nur auf „de.pornhub.com“.

Ein ähnliches Katz-und-Maus-Spiel hatte sich im Jahr 2022 die Pornoseite xHamster mit der Medienaufsicht geliefert. Hinzu kommt, dass Nutzer*innen eine Netzsperre auch kinderleicht umgehen können, etwa mit alternativen DNS-Servern oder einem VPN. Dennoch gelten Netzsperren als besonders harte Maßnahme, weil sie Grundprinzipien wie Netzneutralität und Informationsfreiheit einschränken.

Zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf drehen sich also um die Frage, ob die Sperrverfügungen durch die Medienaufsicht überhaupt zulässig sind: einmal im Fall von Pornhub, einmal im Fall von YouPorn. Klägerin ist Vodafone mit Sitz in Düsseldorf.

Vodafone sieht Verantwortung bei EU-Kommission

Die anderen deutschen Internet-Provider dürften das mit Interesse verfolgen. So teilte etwa der Berliner Anbieter PYÜR (Tele Columbus AG) mit, ebenso in Berlin Klage gegen die Sperrverfügung eingereicht zu haben. Der Provider habe sich jedoch mit der Berliner Medienaufsicht darauf geeinigt, dieses Verfahren „ruhend zu stellen“. Einfach ausgedrückt: Die Berliner warten ab, was in Düsseldorf passiert.

Ähnlich läuft es bei 1&1: Auch dieser Provider teilt uns auf Anfrage mit, geklagt zu haben; auch diese Verfahren würden ruhen. Also muss Vodafone das jetzt alleine durchfechten.

Gegen die Sperrverfügungen führt Vodafone ein auf den ersten Blick simples Argument an: Die Medienaufsicht sei schlicht nicht mehr zuständig. Stattdessen verlagere das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) die Verantwortung zur EU-Kommission nach Brüssel. Das würde bedeuten: Vodafone und die anderen Internet-Provider müssten sich, wenn es um Pornos geht, nichts mehr von der LfM aus Düsseldorf sagen lassen.

So erklärt ein Vodafone-Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org:

Der DSA stellt nach unserem Verständnis eine Vollharmonisierung dar, sodass seit dessen Geltung die LfM nicht mehr ermächtigt ist, entsprechende Verfügungen zu erlassen. Denn der DSA regelt auch den Jugendschutz im Internet. Insoweit werden die Vorschriften des JMStV unanwendbar.

Ähnlich sieht das die Tele Columbus AG: Die von der Medienaufsicht zur Begründung vorgelegten gesetzlichen Vorschriften seien ihrer Auffassung nach „keine taugliche Ermächtigungsgrundlage für die Sperrverfügungen“.

Brüssel statt Düsseldorf

Die Medienaufsicht dürfte das anders sehen. Welche Behörde möchte schon gerne Kompetenzen aus der Hand geben – und damit weniger wichtig werden? Auf Anfrage von netzpolitik.org gibt sich die Landesmedienanstalt NRW jedoch schmallippig. Man wolle sich „aktuell aus Verfahrensgründen nicht äußern“.

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Die EU-Kommission wiederum dürfte sich über mehr Kompetenzen freuen. Wir wollten von der Kommission wissen, wer ihrer Meinung nach für Alterskontrollen auf Pornoseiten zuständig ist, Brüssel oder Düsseldorf? Die Antwort der Kommission ist differenziert, lässt sich aber auf ein Wort herunterdampfen: Brüssel.

Im Detail schreibt eine Kommissions-Sprecherin:

Wir sind der festen Überzeugung, dass Maßnahmen auf EU-Ebene wirksamer sind, um Minderjährige vor schädlichen Inhalten auf Online-Plattformen zu schützen, da diese Dienste grenzüberschreitend sind und den Nutzern in der gesamten EU ein einheitliches Schutzniveau geboten werden muss. […] Der DSA sieht ein klares Aufsichts- und Durchsetzungssystem vor, in dem die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission festgelegt sind. […] Für den Erfolg unserer gemeinsamen Pionierarbeit zur Regulierung der sehr großen Online-Plattformen ist es von entscheidender Bedeutung, dass dieses System von den Mitgliedstaaten respektiert wird.

Auch konkret für Alterskontrollen habe die EU schon einen eigenen Plan, wie die Sprecherin ausführt. Die Kommission arbeite an einer EU-weiten, interoperablen und den Datenschutz wahrenden App; Hintergrund sind die Bemühungen um die digitale Brieftasche. Die Fortschritte bespreche man regelmäßig mit nationalen Behörden.

Für die LfM heißt das, sie bekommt gerade Gegenwind aus drei Richtungen: Pornoseiten, Internet-Provider und EU-Kommission sind nicht zufrieden damit, wie die Medienwächter*innen aus Düsseldorf Pornoseiten regulieren.

Und es gibt noch eine vierte Richtung mit Gegenwind: Neben dem föderal angelegten Jugendschutz über die Landesmedienanstalten gibt es auch noch den Jugendschutz auf Bundesebene, und zwar über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie ist laut Digitale-Dienste-Gesetz zuständig für Vorsorgemaßnahmen bei Online-Diensten, die für Minderjährige zugänglich sind.

„Komplexe und umfangreiche Verfahren“

Um die Frage der Zuständigkeit kreisen also die weiteren Verfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf; wieder eines je für Pornhub und YouPorn. Einfach gesagt wollen die beiden Pornoseiten vom Gericht hören, dass die Medienaufsicht ihnen nichts mehr vorschreiben darf.

Juristischer drückt das der Sprecher der Verwaltungsgerichts aus: Demnach „begehren“ die Anbieter „die Aufhebung der verfügten Beanstandung und Untersagung unter Hinweis auf eine zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderung.“ Auch gegen die Netzsperren hätten die Anbieter Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt.

„Es gab Aufrufe, Pornos zu verbieten“

Die Gemengelage aus Jugendschützer*innen auf EU-, Landes- und Bundesebene ist nicht nur für Laien verwirrend. Auch der Sprecher des Verwaltungsgerichts schreibt von „außerordentlich komplexen und umfangreichen Verfahren“. Derzeit würden die Beteiligten Schriftsätze austauschen. Pornhub-Mutterkonzern Aylo ließ unsere Presseanfrage zu dem Thema unbeantwortet.

Aylo dürfte derzeit darauf hoffen, künftig nicht mehr aus Düsseldorf reguliert zu werden. Damit hätte der Pornokonzern zumindest eine Sorge weniger. Denn es gibt weltweit Bestrebungen, die Besucher*innen von Pornoseiten zu Ausweiskontrollen zu drängen; darunter sind mehr als ein Dutzend US-Bundesstaaten. Dort fährt Pornhub jedoch eine andere Strategie und blockt von sich aus den Zugang zur Seite. Das Thema liegt nun sogar beim Obersten Gerichtshof.

Pornhub will keine „sehr große“ Plattform sein

Auch die EU-Kommission dürfte es Aylo künftig nicht leicht machen. Sie hat Aylo-Tochter Pornhub bereits als „sehr große Plattform“ („very large online platform“, kurz: VLOP) eingestuft. Das ist mit einigen Aufgaben verbunden, darunter Einblicke in die Inhaltsmoderation und weitere Transparenzpflichten. Pornoseiten lassen sich aber ungern in die Karten schauen. Pornhub wehrt sich gemeinsam mit anderen großen Pornoseiten gegen die Einstufung als VLOP und behauptet, in Wahrheit gar nicht so groß zu sein.

Sehr große Plattformen sind laut DSA dazu verpflichtet, Risiken zu mindern. Alterskontrollen sind hierfür keine Pflicht, aber eine von mehreren Optionen. Welchen Spielraum Pornoseiten für andere Maßnahmen als Alterskontrollen hätten, ist nicht abschließend geklärt. Zumindest ein weiteres EU-Gesetz verlangt für Inhalte wie Pornos „strengste“ Maßnahmen: die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Gut möglich also, dass Pornoseiten auch in Zukunft Anlass haben, vor Gericht zu ziehen.

Update, 14. März, 14:30 Uhr: Nach Veröffentlichung hat ein Sprecher der Landesanstalt für Medien NRW noch eine Einschätzung nachgereicht. Demnach sieht die Medienaufsicht ein Nebeneinander von Zuständigkeiten. Einerseits die Regulierung von Inhalten durch die Medienaufsicht unter Berufung auf die AVMD-RL und den JMStV; andererseits der DSA. Die Zusammenarbeit zwischen der Medienaufsicht in den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission sei „eng, vertrauensvoll und gut“.

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13 Ergänzungen

  1. Früher oder später wird die Webseite verboten. Wenn es nicht über die fehlende Ausweiskontrolle geht dann wird man eben die Inhalte als Grund nehmen.

    Das ist nämlich genau so mit dem größten Hentai-Distributor passiert, dessen Homepage über AWS gehosted wird. Da Amazon einen Sitz in Deutschland hat ist die Seite entsprechend geblockt – war also einfach.

    Das StGB macht keinen Unterschied zwischen echten Kindern und jung aussehenden Erwachsenen hier ist sogar der Strafrahmen ein und derselbe. Die Medienaufsicht in Hamburg bspw. beschreibte das folgendes ein Indiz für Scheinminderjährigkeit und somit strafbar sein kann:

    – Rasierte/Haarlose Geschlechtsteile
    – Zahnspange
    – Bestimmte Frisuren
    – Kindertypische Kleidungen
    – Kleine/Flache Brüste (Ja, ernsthaft)

    Gepaart mit den Videotiteln und „Teen“-Kategorie ist es ein leichtes Spiel für die Medienaufsicht.

    1. Der Grund warum die Ausweiskontrolle als Grund genommen wird, ist m. E. weil sie Behörde ein Präzedenz-Fall erlangen möchte.

      Denn dann kann sie das für ALLE fordern. Durch die anderen Gründe erlangt man ja keine Legitimation für ein Altersverifikationssystem.

      1. Ich denke auch, dass es um Präzedenzfälle geht, wenn nicht juristisch, dann zumindest um die Normalisierung dieser eklatanten Grenzüberschreitung. Die Erwachsenenunterhaltung ist dafür besonders geeignet, weil Stigma. Man ist daher weniger geneigt, sich für sie einzusetzen, und auf diese Weise genießen diese Plattformen weniger zivilgesellschaftlichen Schutz.

        Das langfristige Ziel sind doch ohnehin die sozialen Medien. Denn Schmuddelfilme schön und gut, aber: der Staat will wohl den Diskurs kontrollieren – dass wir das noch nicht offen sagen, liegt wohl nur daran, dass der Rechtsruck noch nicht weit genug fortgeschritten ist.

        In anderen Ländern sind Amtsträger und Öffentlichkeit was das betrifft viel ehrlicher – hier ist man noch der Böse, wenn man es zugibt.

        1. @Berni
          „Die Erwachsenenunterhaltung ist dafür besonders geeignet, weil Stigma. Man ist daher weniger geneigt, sich für sie einzusetzen, und auf diese Weise genießen diese Plattformen weniger zivilgesellschaftlichen Schutz.“

          Ich hoffe hier mittlerweile auf Karlsruhe. Aktuell laufen zwei Verfassungsbeschwerden – geplant ist eine Entscheidung noch in diesem Jahr – zu einem Gesetz, was aus reinen moral-ästethischen Gründen Einzug in das StGB fand*. Das Grundrechte basierend auf wenigen Sätzen und ohne wissenschaftliche Grundlage eingeschränkt werden wird immer mehr zur Normalität – das ist einem Rechtstaat absolut unwürdig. Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung enden nicht dort, wo es „widerlich“ und „eklig“ wird. Solche Gesetze fußen auf genau dem gleichen Irrglaube des sog. Kinderschutzes und schränken unrecherchiert, unreflektiert und nicht-verhältnismäßig die Freiheit anderer ein.

          Die Politik braucht daher dringend ein Signal aus Karlsruhe, das Maßnahmen und Gesetze begründet sein müssen. Das vermisse ich beim Kinder- und Jugendschutz immer mehr. Hier geht es immer nur härter und invasiver.

          *Bundesverfassungsgericht, Jahresbericht 2024 vgl. S.110: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2024.html

  2. Ich hatte meine Jugend in den 70ern/80ern/90ern. Dort gab es nackte Bildchen an jeder Ecke – frei zugänglich. In der Bravo, in „Praline“ und Co. Selbst schwule Zeitschriften enthielten Nacktbilder („hört, hört!“) und waren erhältlich.

    Seitdem kann ich an gar nichts anderes denken als an Sex. Meine Tapeten enthalten Nacktmotive, ich muss am Tag tonnenweise Tabletten schlucken, um auf andere Gedanken zu kommen. Wenn ich auf die Straße gehe, haben alle Angst vor mir – der „Sexschreck vom Dorf-Eck“ ist mein Spitzname. Demos und Protestcamps werden gegen mich organisiert.

    So wie mir geht es Millionen „Geschädigten“. Petitionen werden organisiert, um die „schlimmen Kinder der 70er, 80er und 90er“ zu verbieten, wenn nicht sogar zu eliminieren. Konservative Parteien fordern inselartige Areale, wo wir „zu Forschungszwecken“ wie Hunde im Zwinger gehalten werden sollen, man wolle die heutige Jugend vor der Seuche „pornöse Pornose“ schützen, deren virulenter Vektor wir angeblich sein sollen. Diese hat schon WHO-Status – Nummer 69.

    Deshalb fordern wir nun Gleichberechtigung, Entkriminalisierung und Rehabilitierung! Liebe EU: Hilf uns – jetzt!

    1. Bei mir ist das viel schlimmer. Ist richtig ausufernd geworden mit den Protestcamps. Bei mir sind es aber keine Nackedeis aus der Bravo gewesen, sondern Fantasiewesen. Der Drache aus Shrek offenbarte sich bei mir in der digitalen Kunst. Lapras katapultierte sich nach oben, als bekannt wurde, dass in Betafassungen der Spiele anzügliche Texte programmiert und später verworfen wurden. Der Konkurrent Palworld kommt mit einem wieselähnlichen Chillet und meine verruchten Gedanken sind seitdem besessen davon.

      Hilfe naht aber, mein Freund

  3. Jugendschutz beginnt bei 4 / 6 Jahren. Also dürften alle Seiten ohne Alterskontrolle die nicht für 0-4 Freigegeben sind, ohne Handfeste Zugangskontrolle in D gar nicht angezeigt werden.

  4. > Unter Berufung auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verlangt sie, dass Pornoseiten das Alter aller Besucher peinlich genau kontrollieren – etwa per Ausweis oder biometrischem Gesichtsscan. Andernfalls drohen Netzsperren.

    Biometrie hat in der EU grundsätzlich eindeutig nichts zu suchen und falls Pornhub & Co. gehackt werden hätten die Angreifer Zugriff auf Kompromat ohne Ende. Also müssen auch Ausweiskontrollen tabu sein. Notfalls kann man mit „Dann könnte der böse Russe/Chinese durch Erpressung den Cybercyberkrieg gewinnen und das wollen Sie doch bestimmt nicht, oder?“ argumentieren

    > Auch konkret für Alterskontrollen habe die EU schon einen eigenen Plan, wie die Sprecherin ausführt. Die Kommission arbeite an einer EU-weiten, interoperablen und den Datenschutz wahrenden App; Hintergrund sind die Bemühungen um die digitale Brieftasche.

    Schon wieder dieser Unfug mit der „Digitalen Brieftasche“.

  5. Was täglich im Radio hoch und runter läuft, ist auch sexistisch, wird jedoch nicht verboten! Warum nicht?? Kunst?? Übersetzt mal die Texte und erforscht den Sinn… wenn es denn den gibt.
    Wir hatten in den 80er und 90er den Schulhof, wo wir in den Pausen, die Videokasetten mit anderen getauscht haben. Daher werden Netzsperren dieses nur mehr fördern.

  6. Das Spiel „Sinn des Lebens“ müsste im nächst für Spielende unter 16 Jahre verboten sein.
    Dort bekommen die Spieler und Spielerin… Kinder im Laufe des Spiels und werden entsprechend am Ende von der Rentenkasse noch belohnt.
    Huff wie unsitlich, huch oh je!

  7. Ich meine das könnte so einfach gelöst werden. Wenn die „Jugendschützer“ endlich mal ihren Job ernst nehmen und den Nutzlosen Kampf gegen die Windmühlen aufgeben, und sich endlich mal auf den SCHUTZ der Jugend konzentrierten. Zum Beispiel mit einem Jugendschutzfilter den Eltern einfach einrichten können und die Kids nicht umgehen könnten. Jugend geschützt= Thema Erledigt. Der „Rest“ des Internet ist dann wieder für Erwachsene.

    Aber dann ist man ja nur noch mit der Wartung befaßt, hat also weniger Arbeit. Und Geld!
    Man ist auch nicht mehr so wichtig, weil die Kinder ja geschützt SIND.
    Man kann auch kein großes Medienecho auslösen und ist nicht mehr Prominent.
    Man kann den großen nicht mehr vor den Karren Schei**en, was gut für’s Ego ist.
    Und man erreicht nicht mehr das Fernziel ALLES zu Verbieten, ALLES kontrollieren zu können und JEDEN zu verfolgen der auch nur einen Blanken Nippel sieht.

    Aber, ich verrate euch was. Das letztere WAR NOCH NIE deren Aufgabe! Eventuell brauchen diese Ämter einfach nur einen 100%igen Personalaustausch (von der Führung bis runter) aber durch Leute die keine Scheuklappen im Gehirn haben.

    Paß/Alters-kontrollen bei solchen Angeboten ist eine Idee die nur Überwachungskapitalisten und Machtgierigen Politikern nützt und von diesen stammen dürfte. Und DORT Liegt der Systemische Fehler. DIE sollten raus geworfen werden – und nicht alle Kriminalisiert werden die mit deren Falschmeinung nicht übereinstimmen.

  8. Kinder- und Jugendschutz muss endlich sowohl den nationalen Medienaufsichten als auch der EU-Kommission entzogen und Aufgabenbereich der Eltern werden. Die Eltern müssen sich um ihre Kinder kümmern und gegebenfalls Filter installieren (wenn sie es unbedingt wollen). Und erst wenn die es verkackt haben wird das Jugendamt zuständig.

    Oder in Abwandlung eines bekannten Liedtextes formuliert: „Es könnte alles so einfach sein, wollen Politik und Behörden aber nicht“.

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